Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Informationen

  1. hr hoch drei® Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden bezeichnet als hr hoch drei®) erbringt als Auftragnehmer Beratungsleistungen für juristische Personen, Unternehmen und Verbände (im Folgenden bezeichnet als Auftraggeber) in Form von modularen Leistungspaketen (im Folgenden Module genannt).

  2. Module können direkt für den Auftraggeber, oder für durch den Auftraggeber benannte Teilnehmer sein. Als Teilnehmer sind unter dem Aspekt „Zielgruppe“ in der Modulbeschreibung beschriebene Personen und Gruppen geeignet.

  3. Der Auftraggeber ist hr hoch drei® gegenüber nicht weisungsbefugt, ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird durch die Erbringung der Beratungsleistungen nicht begründet.

  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von hr hoch drei® und von Kooperationspartnern für hr hoch drei® erbrachte Leistungen.

  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern verpflichten hr hoch drei ® auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

Leistungserbringung

  1. Die Konzeption und Umsetzung der Module liegt bei hr hoch drei®. Als Beraterin wird Jennifer Peters, oder, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, ein fachlich und persönlich geeigneter Kooperationspartner eingesetzt.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt als Dienstleistung für den Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber informiert hr hoch drei® über alle Umstände, die für die Durchführung der Module relevant sind.
  4. Für die Didaktik ist hr hoch drei® verantwortlich. Sollten die Vorkenntnisse der Teilnehmer eine Änderung der didaktischen Vorgehensweise erfordern, entscheidet der jeweilige Berater darüber in seinem Ermessen.
  5. Die Koordination von Teilnehmern erfolgt durch den Auftraggeber.

  6. Eine Zusammenfassung der Module in Form einer digitalen Fotodokumentation wird den Teilnehmern auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

  7. Die Räumlichkeiten sowie übliche Hilfsmittel (z.B. Flipcharts, Moderationswände, Moderationskoffer) werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung sonstiger zusätzlicher Hilfsmittel wird individuell abgestimmt.

 

Buchung von Modulen

  1. Als Buchung eines Moduls gilt eine schriftliche Vereinbarung zwischen hr hoch drei ® und dem Auftraggeber. Mit der Buchung erklärt der Auftraggeber zugleich, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Abruf der jeweils gültigen Version auf der Homepage www.hrhochdrei.de zur Kenntnis genommen hat. Termine für die Durchführung der Module werden schriftlich vereinbart oder bestätigt.

  2. Änderungen oder Ergänzungen einer Buchung sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich durch hr hoch drei ® bestätigt wurden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

  3. Ein Kennenlern- oder Abstimmungstermin ist für den potentiellen Auftraggeber kostenfrei.

 

Honorar & Rechnungsstellung

  1. Für die Durchführung der Module erhält hr hoch drei® von dem Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Honorare zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem genannten Honorar sind neben der jeweiligen Leistung die Vor- und Nachbesprechungen in angemessenem Umfang, der Aufwand für allgemeine Korrespondenz, sowie von hr hoch drei® eingesetzte Teilnehmerunterlagen und Hilfsmittel - sofern im Einzelfall nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart -, sowie auf Wunsch entsprechende digitale Teilnahmezertifikate abgegolten.
  3. Leistungen werden direkt nach Durchführung oder Stornierung von Modulen in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden durch den Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen beglichen.

 

Aufwendungen, Spesen

  1. Aufwendungen und Spesen werden vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt und durch den Auftraggeber genehmigt. hr hoch drei® verpflichtet sich, eventuell notwendige anfallende Aufwendungen und Spesen so gering wie möglich zu halten.
  2. Für Reisekosten wird pro gefahrenen km eine Pauschale in Höhe von € 0,50 zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
    Bei Bahnfahren werden die Standardtarife für die 2. Klasse zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
    Hotelübernachtungen, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich werden, werden pauschal mit Euro 80 zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer abgerechnet. Bei Veranstaltungen in Konferenzräumlichkeiten werden die Tagungspauschalen durch den Auftraggeber gebucht und bezahlt, zusätzliche Spesen sind damit hinfällig.

 

Verhinderung von hr hoch drei®

Im Falle der Verhinderung von hr hoch drei® gilt Folgendes:

  1. Die Auftraggeber und die Teilnehmer der jeweiligen Maßnahme werden unverzüglich durch hr hoch drei® davon in Kenntnis gesetzt, sobald diese erkennt, dass sie die Leistungen nicht zu den vereinbarten Bedingungen oder Terminen erfüllen kann.
  2. Direkt nach der Benachrichtigung werden sich hr hoch drei® und der Auftraggeber über eine Stornierung, Durchführung zu veränderten Bedingungen, zu anderen Terminen oder durch einen von hr hoch drei® zu stellenden Ersatz einigen.

 

Stornierung durch den Auftraggeber

Zur Stornierung von Leistungen reicht eine schriftliche Rücktrittserklärung.

  • Der Rücktritt aufgrund einer Verhinderung von hr hoch drei® ist kostenfrei.
  • Der Rücktritt von einer Buchung, für die noch kein Termin vereinbart wurde, ist ebenfalls kostenfrei.

Für den Rücktritt von einem vereinbarten Termin folgende Ausfallhonorare:

  • Bei einem Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis zu drei Kalendermonate vor dem Termin berechnen wir ein Ausfallhonorar von 50% des Honorars.
  • Bei einem Rücktritt zwischen drei Kalendermonaten und zwei Wochen vor der Durchführung von Terminen berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des Honorars.
  • Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Wochen oder bei Nichterscheinen am Termin stellen wir den gesamten Betrag in Rechnung.

Gesetzliche Bestimmungen zur Außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

 

Haftung

hr hoch drei® haftet im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihr zu vertretenden Handlungen.

 

Datenschutz

  1. hr hoch drei® unterliegt hinsichtlich des Schutzes der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten und während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes sowie der EU-DSGVO.
  2. hr hoch drei® wird die von dem Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten nur solchen Kooperationspartnern zugänglich machen, für die eine Kenntnis der betreffenden Daten zur Erfüllung des Vertrags zwischen den beiden Parteien notwendig ist.
  3. Auf Verlangen, spätestens bei Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und hr hoch drei®, sind alle in diesem Zusammenhang vorhandenen personenbezogenen Daten von hr hoch drei® zu löschen oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Auf Anfrage des Auftraggebers wird die Löschung schriftlich bestätigt.
  4. Informationen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, bleiben davon unberührt.

 

Verschwiegenheit

  1. hr hoch drei® sichert dem Auftraggeber zu, dass alle zur Kenntnis gebrachten Informationen als anvertraute Betriebsgeheimnisse behandelt und Dritten nicht zugänglich machen werden.
  2. Die mit der Entgegennahme von vertraulichen Informationen entstandenen Pflichten behalten nach Ablauf bzw. Kündigung dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit.
  3. Zum Schutz der Persönlichkeit der Organisationsmitglieder der Auftraggeber im beruflichen und sozialen Umfeld gewährleistet hr hoch drei® absolute Diskretion. Dokumentation und Information an Dritte sind ausgeschlossen.
  4. Informationen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, bleiben davon unberührt.
  5. Der Berater darf mit den Teilnehmern Vertraulichkeit vereinbaren, außer, es wurde bei der Buchung eines Moduls eine anderweitige Vereinbarung geschlossen.
  6. Die Auftraggeber entbindet hr hoch drei® von der Schweigepflicht gegenüber einem Supervisor. Ein Supervisor dient ausschließlich zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistungen.

 

Urheberrecht

  1. Die von dem Berater bereitgestellten Konzepte unterliegen dem Urheberrecht von hr hoch drei®.
  2. Ein Ton- oder Videomitschnitt der Module ist nicht gestattet.
  3. Der Auftraggeber und seine Teilnehmer sind berechtigt, Teilnehmerunterlagen und Dokumentationen für eigene Zwecke zu benutzen. Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
  4. Reproduktion und Weitergabe an Dritte sind untersagt.
  5. hr hoch drei® sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwendeten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung in den Modulen entgegenstehen.

 

Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder Zusätze bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

  3. Der Verzicht auf die Ausführungen der femininen Form in Texten und Teilnehmerunterlagen dient der besseren Lesbarkeit und bedeutet keine Diskriminierung.

  4. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  5. Als Gerichtsstand wird Essen vereinbart.

Kontakt

hr hoch drei®
Jennifer Peters
Eduard-Lucas-Straße 21
45131 Essen

M 0173 / 9985 853

jennifer.peters@hrhochdrei.de