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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Informationen

  1. hr hoch drei Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden bezeichnet als hr hoch drei) erbringt als Auftragnehmende Beratungsleistungen für juristische Personen, Unternehmen und Verbände (im Folgenden bezeichnet als Auftraggebende) in Form von modularen Leistungspaketen (im Folgenden Module genannt).
  2. Module können direkt für die Auftraggebende, oder für durch die Auftraggebende benannte Teilnehmende sein. Als Teilnehmende sind unter dem Aspekt „Zielgruppe“ in der Modulbeschreibung beschriebene Personen und Gruppen geeignet.
  3. Die Auftraggebende ist hr hoch drei gegenüber nicht weisungsbefugt, ein Arbeitsverhältnis mit der Auftraggebenden wird durch die Erbringung der Beratungsleistungen nicht begründet.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von hr hoch drei und von KooperationspartnerInnen für hr hoch drei erbrachte Leistungen.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebenden verpflichten hr hoch drei auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Leistungserbringung

  1. Die Konzeption und Umsetzung der Module liegt bei hr hoch drei. Als Beraterin wird Jennifer Peters, oder, nach Abstimmung mit der Auftraggebenden, fachlich und persönlich geeignete KooperationspartnerInnen eingesetzt.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt als Dienstleistung für die Auftraggebende.
  3. Die Auftraggebende informiert hr hoch drei über alle Umstände, die für die Durchführung der Module relevant sind.
  4. Für die Didaktik ist hr hoch drei verantwortlich. Sollten die Vorkenntnisse der Teilnehmenden eine Änderung der didaktischen Vorgehensweise erfordern, entscheiden die eingesetzten BeraterInnen darüber in eigenem Ermessen.
  5. Die Koordination von Teilnehmenden erfolgt durch die Auftraggebende.
  6. Eine Zusammenfassung der Module in Form einer digitalen Fotodokumentation wird den Teilnehmenden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
  7. Die Räumlichkeiten sowie übliche Hilfsmittel (z.B. Leinwand, Flipcharts, Moderationswände, Moderationskoffer) werden durch die Auftraggebende zur Verfügung gestellt. Die Zurverfügungstellung sonstiger zusätzlicher Hilfsmittel wird individuell abgestimmt.

Buchung von Modulen

  1. Als Buchung eines Moduls gilt eine schriftliche Vereinbarung zwischen hr hoch drei und der Auftraggebenden. Mit der Buchung erklärt die Auftraggebende zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Abruf der jeweils gültigen Version auf der Homepage www.hrhochdrei.de zur Kenntnis genommen zu haben. Termine für die Durchführung der Module werden schriftlich vereinbart oder bestätigt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen einer Buchung sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich durch hr hoch drei bestätigt wurden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
  3. Ein Kennenlern- oder Abstimmungstermin ist für potentielle Auftraggebende kostenfrei.

Honorar & Rechnungsstellung

  1. Für die Durchführung der Module erhält hr hoch drei von der Auftraggebenden die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Honorare zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem genannten Honorar sind neben der jeweiligen Leistung die Vor- und Nachbesprechungen in angemessenem Umfang, der Aufwand für allgemeine Korrespondenz, sowie von hr hoch drei eingesetzte Unterlagen und Hilfsmittel – sofern im Einzelfall nicht anders mit der Auftraggebenden vereinbart -, sowie auf Wunsch entsprechende digitale Teilnahmezertifikate abgegolten.
  3. Leistungen werden direkt nach Durchführung oder Stornierung von Modulen in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden durch der Auftraggebenden innerhalb von 30 Tagen beglichen.

Aufwendungen, Spesen

  1. Aufwendungen und Spesen werden vorher mit der Auftraggebenden abgestimmt und durch die Auftraggebende genehmigt. hr hoch drei verpflichtet sich, eventuell notwendige anfallende Aufwendungen und Spesen so gering wie möglich zu halten.
  2. Für Reisekosten wird pro gefahrenen km eine Pauschale in Höhe von Euro 0,60 zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. 
Bei Bahnfahren werden die Standardtarife für die 2. Klasse zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. 
Hotelübernachtungen, die im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich werden, werden pauschal mit Euro 100 zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer pro Nacht abgerechnet. Bei Veranstaltungen in Konferenzräumlichkeiten werden die Tagungspauschalen durch die Auftraggebende gebucht und bezahlt, zusätzliche Spesen sind damit hinfällig.

Verhinderung von hr hoch drei

Im Falle der Verhinderung von hr hoch drei gilt Folgendes:

  1. Die Auftraggebende und die Teilnehmenden der jeweiligen Maßnahme werden unverzüglich durch hr hoch drei davon in Kenntnis gesetzt, sobald diese erkennt, dass sie die Leistungen nicht zu den vereinbarten Bedingungen oder Terminen erfüllen kann.
  2. Direkt nach der Benachrichtigung werden sich hr hoch drei und die Auftraggebende über eine Stornierung, Durchführung zu veränderten Bedingungen, zu anderen Terminen oder durch einen von hr hoch drei zu stellenden Ersatz einigen.

Stornierung durch den Auftraggeber

Zur Stornierung von Leistungen reicht eine schriftliche Rücktrittserklärung.

  • Der Rücktritt aufgrund einer Verhinderung von hr hoch drei ist kostenfrei.
  • Der Rücktritt von einer Buchung, für die noch kein Termin vereinbart wurde, ist ebenfalls kostenfrei.

Für den Rücktritt von einem vereinbarten Termin gelten folgende Ausfallhonorare:

  • Bei einem Rücktritt von einem vereinbarten Termin bis zu drei Kalendermonate vor dem Termin berechnen wir ein Ausfallhonorar von 50% des Honorars.
  • Bei einem Rücktritt zwischen drei Kalendermonaten und zwei Wochen vor der Durchführung von Terminen berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des Honorars.
  • Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Wochen oder bei Nichterscheinen am Termin stellen wir den gesamten Betrag in Rechnung.

Gesetzliche Bestimmungen zur Außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Haftung

hr hoch drei haftet im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihr zu vertretenden Handlungen.

Datenschutz

  1. hr hoch drei unterliegt hinsichtlich des Schutzes der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten und während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes sowie der EU-DSGVO.
  2. hr hoch drei wird die von dem Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten nur solchen Kooperationspartnern zugänglich machen, für die eine Kenntnis der betreffenden Daten zur Erfüllung des Vertrags zwischen den beiden Parteien notwendig ist.
  3. Auf Verlangen, spätestens bei Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und hr hoch drei, sind alle in diesem Zusammenhang vorhandenen personenbezogenen Daten von hr hoch drei zu löschen oder an die Auftraggebende zurückzugeben. Auf Anfrage der Auftraggebenden wird die Löschung schriftlich bestätigt.
  4. Informationen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, bleiben davon unberührt.

Verschwiegenheit

  1. hr hoch drei sichert der Auftraggebenden zu, dass alle zur Kenntnis gebrachten Informationen als anvertraute Betriebsgeheimnisse behandelt und Dritten nicht zugänglich machen werden.
  2. Die mit der Entgegennahme von vertraulichen Informationen entstandenen Pflichten behalten nach Ablauf bzw. Kündigung dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit.
  3. Zum Schutz der Persönlichkeit der Organisationsmitglieder der Auftraggeber im beruflichen und sozialen Umfeld gewährleistet hr hoch drei absolute Diskretion. Dokumentation und Information an Dritte sind ausgeschlossen.
  4. Informationen, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, bleiben davon unberührt.
  5. Beratende dürfen mit den Teilnehmenden Vertraulichkeit vereinbaren, außer, es wurde bei der Buchung eines Moduls eine anderweitige Vereinbarung geschlossen.
  6. Die Auftraggebende entbindet hr hoch drei von der Schweigepflicht gegenüber einem Supervisor. Ein Supervisor dient ausschließlich zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistungen.

Urheberrecht

  1. Die von den BeraterInnen bereitgestellten Konzepte unterliegen dem Urheberrecht von hr hoch drei.
  2. Ein Ton- oder Videomitschnitt der Module ist nicht gestattet.
  3. Die Auftraggebende und ihre Teilnehmenden sind berechtigt, Teilnehmerunterlagen und Dokumentationen für eigene Zwecke zu benutzen. Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
  4. Reproduktion und Weitergabe an Dritte sind untersagt.
  5. hr hoch drei sichert der Auftraggebenden zu, dass die von ihr verwendeten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung in den Modulen entgegenstehen.

Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder Zusätze bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Als Gerichtsstand wird Essen vereinbart.

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